Der Rat der Kolpingstadt Kerpen – Die Vertreter der Bürgerschaft
Der Rat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Dem Rat gehören 46 Mitglieder an. Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten des kommunalen Lebens in Kerpen zuständig. Die Vertretung und Repräsentation der Stadt obliegt dem Bürgermeister, er führt als Mitglied des Rates kraft Gesetzes den Vorsitz.
Ratsinformationssystem
Informationen über sämtliche Gremien und alle Sitzungsunterlagen
Der Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
Amtierender Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen ist seit dem 21. Oktober 2015 Herr Dieter Spürck
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreis
Der Kreistag ist das aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag.
Aufgaben des Kreistages sind:
- Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Kreises
- Festlegung der Grundsätze der Verwaltung
- Wahl der Mitglieder des Kreisausschuss, des einzigen Pflichtausschusses sowie der Mitglieder der anderen Ausschüsse
- Bestellung des allgemeinen Vertreters des Landrats und des Kämmerers
- Verabschiedung des Kreishaushalts
- Festsetzung von Abgaben und Entgelten sowie der Kreisumlage
Er setzt sich aktuell aus 80 Mitgliedern zusammen und wird für 5 Jahre gewählt.
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreis
Als Landrat unseres Kreises vertritt Frank Rock die Interessen von 470.000 Bürgerinnen und Bürger.