Der Rat der Kolpingstadt Kerpen – Die Vertreter der Bürgerschaft

Der Rat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Dem Rat gehören 46 Mitglieder an. Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten des kommunalen Lebens in Kerpen zuständig. Die Vertretung und Repräsentation der Stadt obliegt dem Bürgermeister, er führt als Mitglied des Rates kraft Gesetzes den Vorsitz.

Ratsinformationssystem

Informationen über sämtliche Gremien und alle Sitzungsunterlagen

Der Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen

Amtierender Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen ist seit dem 21. Oktober 2015 Herr Dieter Spürck

Alle Mitglieder des Rates

Zusammensetzung des Stadtrates sowie alle Fraktionen

Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreis

Der Kreistag ist das aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag.

Aufgaben des Kreistages sind:

  • Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Kreises
  • Festlegung der Grundsätze der Verwaltung
  • Wahl der Mitglieder des Kreisausschuss, des einzigen Pflichtausschusses sowie der Mitglieder der anderen Ausschüsse
  • Bestellung des allgemeinen Vertreters des Landrats und des Kämmerers
  • Verabschiedung des Kreishaushalts
  • Festsetzung von Abgaben und Entgelten sowie der Kreisumlage

Er setzt sich aktuell aus 80 Mitgliedern zusammen und wird für 5 Jahre gewählt.

Sitzungsdienst

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Der Landrat des Rhein-Erft-Kreis

Als Landrat unseres Kreises vertritt Frank Rock die Interessen von 470.000 Bürgerinnen und Bürger.

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