Der kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.

In Kerpen wurde Erstellung des Plans bereits beschlossen, es wurden Bundesfördermittel für die Erstellung beantragt. Die finale Förderzusage steht noch aus. Aktuell wird beantragt die Umsetzung vor Förderzusage beginnen zu können. Die Ausschreibung der Leistung ist bereits vorbereitet.

Aktuell stehen wieder Fördermittel für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden zur Verfügung und können beantragt werden.

In diesem Antrag wird die Frage nach dem Vorhandensein eines kommunalen Wärmeplan gestellt.

Diese Frage können alle Antragsteller aus dem Stadtgebiet noch mit „nein“ beantworten. Erst wenn der Plan vollständig vorliegt muss die Frage anders beantwortet werden, allerdings wird es vorher noch eine Gesetzesanpassung auf Landesebene geben, die ggf. eingearbeitet werden muss.

Damit gehört Kerpen zu den Kommunen, die die Erstellung der Planung bereits in die Umsetzung gebracht haben. Viele andere Kommunen wollen erst die Gesetzesänderung abwarten, diese ist erst für Ende 2025 geplant. Generell muss die kommunale Wärmeplanung bis Ende 2027 vorliegen.