Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige,  die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und mindestens seit dem 09.03.2024 ununterbrochen ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründen.

Wer wird gewählt?
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, welche Europaabgeordneten Sie vertreten, wenn das Europäische Parlament neue Rechtsvorschriften ausarbeitet und Einfluss auf die Wahl der Europäischen Kommission nimmt. Mit diesen Entscheidungen prägen die Europaabgeordneten nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Alltag vieler anderer Menschen.

Wahlverfahren
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

Die zugelassenen Wahlvorschläge finden Sie hier

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen in der Zeit vom 08. bis spätestens 18. Mai 2024 per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, bitten wir, sich umgehend an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen unter 02237/58-300 zu wenden.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Urnenwahl
Am Wahltag, dem 09. Juni 2024, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass. Die Wahl ist auch mit Ihrem Wahlschein in Kombination mit Ihrem Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass möglich.

Briefwahl
Sie haben die Möglichkeit über verschieden Kanäle (per E-Mail, online über www.stadt-kerpen.de über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder schriftlich) die Zusendung der Wahlunterlagen an ihre Heimatadresse oder eine Anschrift Ihrer Wahl (auch im Ausland) zu beantragen. Die Beantragung der Unterlagen muss bis spätestens 18 Uhr am Freitag, 07.06.2024 erfolgt sein.

Briefwahl online Beantragen

Direktwahl
Darüber hinaus können Sie per Direktwahl wählen, als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl steht Ihnen ab sofort bis Freitag, 07.06.2024 zur Verfügung. Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, bitten wir Sie, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch jeweils von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag 25.05.2024 und 01.06.2024 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sonderöffnungszeiten:
Freitag 31.05.2024, von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 07.06.2024 von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 08.06.2024, von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Sonntag, 09.06.2024 von 08:30 bis 15:00 Uhr (Wahltag)

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Der späteste Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl ist am Wahltag bis spätestens 18 Uhr. Ihre Wahlunterlagen müssen bis dahin im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen eingegangen sein. Rote Wahlbriefe können nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Wahlbüros unter der Rufnummer 02237/58-300 zur Verfügung.