Informationen für Wahlhelfende

Die Kolpingstadt Kerpen sucht für die anstehende Bundestagwahl am 23.02.2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl- und Briefwahlvorstände.
Diese elementare politische Mitbestimmung stellt aus organisatorischer Sicht eine große Herausforderung dar, die nur durch Ihre tatkräftige Mithilfe am Wahltag bewältigt werden kann.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahllokalen der Kolpingstadt Kerpen eingesetzt. In der Regel erfolgt der Einsatz in dem Wahlbezirk, in dem Sie auch wohnen, so dass Sie Ihren Einsatzort zu Fuß erreichen können.

Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?

Um eingesetzt werden zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem muss Ihr dauerhafter Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegen.
Sie erhalten von uns ein Berufungsschreiben, aus dem Ihre Funktion und Ihr Einsatzort hervorgeht, sowie und einen Leitfaden, der die Abwicklung der Wahlen Schritt für Schritt erklärt. Sie brauchen daher keine Vorkenntnisse.
Gerne kommen wir auch Ihren Wünschen nach, in anderen Stadtteilen oder im Team eingesetzt zu werden.
Für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung am Wahltag von 50,00 € bis 60,00 € (abhängig von der Funktion) gezahlt.

Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

In einem Wahlvorstand gibt es drei unterschiedliche Funktionen:

  1. Beisitzerin oder Beisitzer (Aufwandsentschädigung 50,00 €)
  2. Schriftführerin oder Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Aufwandsentschädigung 60,00 €)
  3. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Aufwandsentschädigung 60,00 €)

Beisitzerin und Beisitzer

Schriftführerin und Schriftführer

Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher

Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Sie haben Interesse? Wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen: wahlbuero@stadt-kerpen.de oder melden Sie sich direkt an über das Online-Formular.