Für 2024 stehen noch Fördermittel zur Verfügung!

Schon seit 2021 fördert die Kolpingstadt Kerpen die Begrünung privater und gewerblicher
Gebäude. Seitdem sind mit dieser Förderung beinahe 1.000 m² Dachfläche begrünt worden.
Insgesamt stellt die Kolpingstadt Kerpen auch in diesem Jahr 30.000 Euro zur Verfügung.
Interessierte können mit einem Zuschuss von 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten
rechnen. Bei Maßnahmen zur Dachbegrünung gilt ein Förderhöchstsatz von 40 € je
Quadratmeter Vegetationsfläche.

Förderfähig sind Materialausgaben, Ausgaben für Entwurfs-
und Planungsleistungen und Ausgaben für Ausführungsarbeiten durch qualifiziertes
Fachpersonal. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen mit Eigentum an der
Immobilie oder von ihnen Bevollmächtigte. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können
einen Förderantrag stellen.
Die genauen Förderbedingungen und das Antragsformular können auf der Internetseite der
Kolpingstadt Kerpen abgerufen werden: www.stadt-kerpen.de/klimaanpassung. Für Fragen und
weitere Informationen steht Herr Julian Bleckmann unter 02237/58-164 oder
julian.bleckmann@stadt-kerpen.de gerne zur Verfügung.