Informationsveranstaltung
Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussion findet am kommenden Mittwoch,
den 05.02.2025, ab 18 Uhr in der Jahnhalle Kerpen
eine Informationsveranstaltung zu beiden Themen statt. Hier werden die rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe von den Fachleuten der Verwaltung erläutert und allgemeine Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Die Informationsveranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern außerhalb der Fragestunden der Ausschüsse und des Rates, in denen ausschließlich Fragen gestellt werden können, auch eine Gelegenheit zur Äußerung und zum Austausch. Es wird darum gebeten, individuelle Fragen zum persönlichen Abgabebescheid nicht im Rahmen dieser Veranstaltung zu stellen.
Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf
Aktuell erreichen die Kolpingstadt Kerpen zahlreiche Einwendungen gegen den aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 aufgrund der geplanten Hebesatzerhöhungen. Aufgrund der schieren Masse ist es leider nicht möglich, im Einzelnen den Eingang schriftlich zu bestätigen.
Die Schreiben werden gesichtet und dem Rat vorgelegt. Da es sich zumeist um Musterschreiben handelt, wird der Rat neben dem Inhalt darüber informiert, in welcher Anzahl die Schreiben eingegangen sind. Die vorgebrachten Argumente werden berücksichtigt und ebenfalls an die Ratsmitglieder weitergeleitet.
Einwendungen gegen den Haushalt haben keine rechtliche Wirkung auf die Grundbesitzabgabenbescheide und ersetzen nicht evtl. Widersprüche gegen diese.
Grundbesitzabgabenbescheide
Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden voraussichtlich zwischen dem 1. und 4. Februar bei den Empfängerinnen und Empfängern eingehen.
Aufgrund des zu erwartenden Erläuterungsbedarfes im Zuge der Grundsteuerreform wird für die Steuerabteilung eine zentrale Hotline eingerichtet, die unter der Rufnummer 02237/58-600 zu erreichen ist.
Bedenken und Fragen im Zusammenhang mit der Bewertung des Grundstückes und der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages sind bitte an das Finanzamt Bergheim zu richten. Die Kolpingstadt Kerpen hat keinen Einfluss auf diese Bewertung und kann die Messbeträge auch nur ändern, wenn das Finanzamt eine Änderung der Bewertung vornimmt. Insoweit haben Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid mit Bezug auf die Festsetzung der Messbeträge keinen Erfolg.
Persönliche Vorsprachen im Rathaus zu Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid sind aufgrund des zu erwartenden hohen Erläuterungsbedarfes ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Eine Terminabsprache kann
– per Email an steueramt@stadt-kerpen.de oder
– über die Nummer der Hotline unter 02237/58-600
vorgenommen werden.
In den meisten Fällen wird es einfacher und schneller sein, das Anliegen per Email vorzutragen. Dies ist möglich unter steueramt@stadt-kerpen.de. Die Angabe der jeweiligen Steuernummer im Betreff erleichtert hierbei die Zuordnung und beschleunigt die Bearbeitung.